Gesetzliche Krankenversicherung

Keine Kosten für Kassenpatienten

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in Gänze von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Auch für Erstgespräche und probatorische Sitzungen fallen keine Kosten an.

Private Krankenversicherung

Behandlung gegen Rechnung

Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden 134,06€ berechnet (erste 24 Sitzungen einer Kurzzeittherapie).

Abrechnungsgrundlage bei Privatbehandlungen ist pflichtgemäß die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nach der Kurzzeittherapie wird pro Sitzung ein Betrag zwischen 92,50€ (2,3-facher Satz) und 140,77€ (3,5-facher Satz) berechnet. Der 3,4-fache Satz (136,75€) entspricht in etwa dem aktuellen Stundensatz in der gesetzlichen Versicherung (inkl. den dort üblichen Zuschlägen).
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen.
Liegt der Betrag über dem 2,3-fachen Satz (Begründungsschwelle) wird auf der Rechnung eine Begründung ausgewiesen, so dass eine volle Erstattung sicher ist.
Eine Übersicht der häufig berechneten Leistungen erhalten Sie hier.

Private Krankenversicherungen


Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie können Ihnen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden. Der Umfang der Erstattung hängt dabei von Ihrem Versicherungsvertrag ab. 
Bitte Klären Sie im Vorhinein die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer ab (insb. Höhe, Anzahl der jährlichen Sitzungen und Antragsprocedere). 

Beihilfe


Als Beamtin oder Beamter bzw. deren Angehörige haben Sie Anspruch auf die Übernahme eines Teils der Kosten einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. Den dafür nötigen Antrag  übernehme ich. Weitere Informationen zur Kostenübernahme und das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. 

Soldaten und Bundespolizisten


Auch als Soldat*in der Bundeswehr und Bundespolizist*in ist es möglich eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. Die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei.

Selbstzahler


Sie können die Kosten für eine Heilbehandlung auch selber tragen. Hier orientiere ich mich ebenfalls am Honorar der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden 136,75€ berechnet.
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen. 

Neue Abrechnungsempfehlung!

Nach jahrzehntelangem Stillstand wird die Abrechnung von ambulanter Psychotherapie bei Privatversicherten und Beihilfeempfängern erleichtert und vernünftig entlohnt.

Dank der seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlung ist es nun möglich unkomplizierter

  • Erstgespräche
  • Kurzzeittherapien und
  • Psychodiagnostische Tests anzubieten und abzurechnen.

Bitte informieren Sie sich, ob bei ihrem Versicherer bzw. ihrer Beihilfestelle bereits nach der neuen Empfehlung abgerechnet werden kann.

Kosten für    Beratung und Coaching

Bei Coaching- und Beratungsanliegen orientiere ich mich für die Kostenberechnung am Anliegen des Choachees. Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden mind. 150€ bis maximal 250€ (Businesscoaching) berechnet.