Kosten für Psychotherapie
Private Krankenversicherungen
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie können Ihnen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden. Der Umfang der Erstattung hängt dabei von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Bitte Klären Sie im Vorhinein die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer ab (insb. Höhe, Anzahl der jährlichen Sitzungen und Antragsprocedere).
Abrechnungsgrundlage bei Privatbehandlungen ist pflichtgemäß die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer wird ein Betrag zwischen 92,50€ (2,3-facher Satz) und 140,77€ (3,5-facher Satz) berechnet. Der 3,4-fache Satz (136,75€) entspricht in etwa dem aktuellen Stundensatz in der gesetzlichen Versicherung (inkl. den dort üblichen Zuschlägen), an welchem ich mich orientiere.
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen.
Liegt der Betrag über dem 2,3-fachen Satz (Begründungsschwelle) wird auf der Rechnung eine Begründung ausgewiesen, so dass eine volle Erstattung sicher ist.
Beihilfe
Als Beamtin oder Beamter bzw. deren Angehörige haben Sie Anspruch auf die Übernahme eines Teils der Kosten einer ambulanten psychotherapeutsichen Behandlung. Den dafür nötigen Antrag übernehme ich. Weitere Informationen zur Kostenübernahme und das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Abrechnungsgrundlage bei Privatbehandlungen ist pflichtgemäß die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer wird ein Betrag zwischen 92,50€ (2,3-facher Satz) und 140,77€ (3,5-facher Satz) berechnet. Der 3,4-fache Satz (136,75€) entspricht in etwa dem aktuellen Stundensatz in der gesetzlichen Versicherung (inkl. den dort üblichen Zuschlägen), an welchem ich mich orientiere.
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen.
Liegt der Betrag über dem 2,3-fachen Satz (Begründungsschwelle) wird auf der Rechnung eine Begründung ausgewiesen, so dass eine volle Erstattung sicher ist.
Gesetzliche Krankenversicherte in der Kostenerstattung (AKTUELL NICHT MÖGLICH)
AKTUELL BIETE ICH DIESE MÖGLICHKEIT NICHT AN!
Prinzipiell ist es aber möglich als gesetzlich Versichte*r sich die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis erstatten zu lassen. Dazu müssen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, dass die Wartezeiten für einen Therapieplatz nicht zumutbar sind.
Soldaten und Bundespolizisten
Auch als Soldat*in der Bundeswehr und Bundespolizist*in ist es möglich eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. Die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei.
Genauers kann im persönlichen Gespräch erörtert werden.
Selbstzahler
Sie könne die Kosten für eine Heilbehandlung auch selber tragen. Hier orientiere ich mich ebenfalls am Honorar der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden 136,75€ berechnet.
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen.
Je nach Lebens- und Einkommenssituation bin ich gerne bereit individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Neue Abrechnungsempfehlung!
Nach jahrzehntelangem Stillstand wird die Abrechnung von ambulanter Psychotherapie bei Privatversicherten und Beihilfeempfängern erleichtert und vernünftig entlohnt.
Dank der seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlung ist es nun möglich unkomplizierter
- Erstgespräche
- Kurzzeittherapien und
- Psychodiagnostische Tests anzubieten und abzurechnen.
Bitte informieren Sie sich, ob bei ihrem Versicherer bzw. ihrer Beihilfestelle bereits nach der neuen Empfehlung abgerechnet werden kann.
Kosten für Beratung und Coaching
Bei Coaching- und Beratungsanliegen orientiere ich mich für die Kostenberechnung am Anliegen des Choachees. Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden mind. 150€ bis maximal 250€ (Businesscoaching) berechnet.
Je nach Lebens- und Einkommenssituation bin ich gerne bereit individuelle Vereinbarungen zu treffen.