Kosten für   Psychotherapie

Private Krankenversicherungen


Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie können Ihnen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden. Der Umfang der Erstattung hängt dabei von Ihrem Versicherungsvertrag ab. 
Bitte Klären Sie im Vorhinein die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer ab (insb. Höhe, Anzahl der jährlichen Sitzungen und Antragsprocedere).

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Abrechnungsgrundlage bei Privatbehandlungen ist pflichtgemäß die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer wird der 3,3-fache Satz (132,72€) berechnet. Dies entspricht in etwa dem aktuellen Stundensatz in der gesetzlichen Versicherung (inkl. den dort üblichen Zuschlägen). 
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen. 

Gesetzliche Krankenversicherte in der Kostenerstattung


Prinzipiell ist es möglich als gesetzlich Versichte*r sich die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis erstatten zu lassen. Dazu müssen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, dass die Wartezeiten für einen Therapieplatz nicht zumutbar sind. 

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Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer GKV über das entsprechende Antragsverfahren. Weitere Infos zur Kostenersattung erhalten Sie hier.
Bitte buchen Sie keine Termine. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per Mail, um meine aktuellen Kapazitäten für ein Kostenerstattungsverfahren zu erfragen.

Beihilfe


Als Beamtin oder Beamter bzw. deren Angehörige haben Sie Anspruch auf die Übernahme eines Teils der Kosten einer ambulanten psychotherapeutsichen Behandlung. Den dafür nötigen Antrag  übernehme ich. Weitere Informationen zur Kostenübernahme und das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. 

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Abrechnungsgrundlage ist pflichtgemäß die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer wird der 3,3-faache Satz (132,72€) berechnet. Dies entspricht in etwa dem aktuellen Stundensatz in der gesetzlichen Versicherung (inkl. den dort üblichen Zuschlägen). 
Zusätzliche Kosten für Befunderhebung, biographische Anamnese und Berichterstellung können hinzukommen. 

Soldaten und Bundespolizisten


Auch als Soldat*in der Bundeswehr und Bundespolizist*in ist es möglich eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. Die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei.

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Genauers kann im persönlichen Gespräch erörtert werden.

Selbstzahler


Sie könne die Kosten für eine Heilbehandlung auch selber tragen. Hier orientiere ich mich ebenfalls am Honorar der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden 132,72€ berechnet.

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Je nach Lebens- und Einkommenssituation bin ich gerne bereit individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Kosten für    Beratung und Coaching

Bei Coaching- und Beratungsanliegen orientiere ich mich für die Kostenberechnung am Anliegen des Choachees. Für eine Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer werden ca. 150€ berechnet.

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Je nach Lebens- und Einkommenssituation bin ich gerne bereit individuelle Vereinbarungen zu treffen.